Haben Sie gerade eine Haushaltshilfe oder eine Pflegekraft eingestellt und möchten deren Arbeit überwachen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen? Das kann zwar Diebstahl oder Gewalt vorbeugen, aber Sie riskieren, die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu verletzen. In diesem Leitfaden erfahren Sie , wie Sie Ihr Pflegepersonal oder Ihre Haushaltshilfe legal aus der Ferne überwachen können, ohne gegen das Arbeitnehmerstatut zu verstoßen.

Bevor ich fortfahre, möchte ich betonen, dass dieser Leitfaden nur zu Informationszwecken geschrieben wurde. Die Kontrolle einer Person aus der Ferne ohne ihr Wissen mittels Videoüberwachung ist eine ethische und rechtliche Frage. Es ist nicht an mir, Ihnen zu sagen, ob dies richtig oder falsch ist, aber es ist meine Pflicht, Sie daran zu erinnern, dass Sie, wenn Sie diese Informationen für illegale Handlungen nutzen, die Konsequenzen tragen müssen. Ich übernehme keine Verantwortung für etwaige illegale Verwendungen dieser Informationen.

Was das Gesetz sagt

In diesem Abschnitt wird untersucht, ob das Gesetz Ihnen erlaubt, Ihr Pflegepersonal oder Ihre Haushaltshilfe aus der Ferne zu überwachen. Insbesondere werden wir die verschiedenen Paragraphen des Arbeiterstatuts analysieren, die sich mit dieser Frage befassen.

Artikel 4 Absatz 1 des Arbeiterstatuts besagt Folgendes:

„Audiovisuelle Geräte und andere Instrumente, die auch die Möglichkeit der Fernsteuerung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer bieten, dürfen ausschließlich für organisatorische und produktionstechnische Erfordernisse, für die Arbeitssicherheit und für den Schutz des Betriebsvermögens verwendet werden und können vorbehaltlich eines Tarifvertrags installiert werden, der von der einheitlichen Gewerkschaftsvertretung oder den betrieblichen Gewerkschaftsvertretern geschlossen wird. Bei Unternehmen, deren Produktionseinheiten in verschiedenen Provinzen derselben Region oder in mehreren Regionen angesiedelt sind, kann eine solche Vereinbarung auch von den Gewerkschaftsverbänden geschlossen werden, die auf nationaler Ebene vergleichsweise repräsentativer sind. In Ermangelung einer Vereinbarung können die in Satz 1 genannten Ausrüstungen und Geräte mit der Genehmigung der territorialen Zentrale der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde oder, im Falle von Unternehmen mit Produktionseinheiten in Gebieten, die in den Zuständigkeitsbereich mehrerer territorialer Zentralen fallen, mit der Genehmigung der zentralen Zentrale der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde installiert werden. Die in Satz 3 genannten Maßnahmen sind endgültig“.

Absatz 2 lautet:

(2) Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht für die Instrumente, die der Arbeitnehmer zur Erbringung seiner Arbeitsleistung verwendet, sowie für die Instrumente zur Erfassung des Zugangs und der Anwesenheit.

Der Artikel schließt mit Unterabschnitt 3 ab:

Die gemäß den Absätzen 1 und 2 erhobenen Daten können für alle mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Zwecke verwendet werden, sofern der Arbeitnehmer angemessen über die Art und Weise der Verwendung der Instrumente und der Durchführung der Kontrollen informiert wird und die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 eingehalten werden.

Mit anderen Worten: In den Rechtsvorschriften wird die Hausarbeit nicht erwähnt. Die „Wohnung“ ist nicht wirklich ein gewöhnlicher Arbeitsplatz, und daher sollten andere Gesetze zum Schutz des Arbeitnehmers gelten als die, die für Menschen gelten, die in Fabriken oder Büros arbeiten. Außerdem könnte man argumentieren, dass die Videoüberwachung in der Wohnung zur Überwachung der älteren oder abhängigen Person hätte installiert werden können.

Die Frage wurde von derNationalen Arbeitsaufsichtsbehörde geklärt, die feststellte, dass das Verbot nicht für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt, auch nicht für Hausarbeit. Ja, es ist also möglich, die Fernsteuerung der Hausangestellten zu aktivieren:

Das häusliche Arbeitsverhältnis ist vom Schutz des Arbeitnehmerstatuts ausgenommen, da der Arbeitgeber in diesem Fall eine private, nicht als Unternehmen organisierte Einheit ist.

Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die allgemeinen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.

Methoden der Videoüberwachung

Es gibt mehrere Überwachungsmethoden, um eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe legal aus der Ferne zu überwachen. Sie können sich auf Videoüberwachungssysteme oder einfache Babyphone verlassen. Wenn Sie Hilfe bei der Installation benötigen, können Sie meinen Leitfaden „Wie man Kameras aus der Ferne sieht“ lesen.

Videoüberwachungssysteme

Videoüberwachungssysteme sind die klassische Möglichkeit, Ihr Pflegepersonal oder Ihre Haushaltshilfe legal zu überwachen. Alles, was Sie tun müssen, ist, Kameras im Haus, außerhalb und an kritischen Punkten zu installieren. So können Sie das Geschehen im Haus im Auge behalten und bei Bedarf eingreifen.

Die neueste Generation von Kameras ist sehr einfach zu installieren und kann über Tablets und Smartphones ferngesteuert werden. Darüber hinaus sind viele von ihnen an 24-Stunden-Einsatzzentralen angeschlossen, die im Bedarfsfall ein sofortiges und gezieltes Eingreifen gewährleisten.

Babyphone

Ein weiteres System, mit dem Sie Ihr Pflegepersonal oder Ihre Haushaltshilfe aus der Ferne kontrollieren können, ist die Installation von Babyfonen. Viele dieser Geräte verfügen über einen eingebauten Bewegungssensor, der eine Kamera aktiviert. Auf diese Weise müssen Sie nicht ständig darauf achten, was im Haus vor sich geht, sondern werden auf Bewegungen aufmerksam gemacht.

Apps für die Videofernüberwachung

Wenn Sie ein IP-Kamera-Überwachungssystem installiert haben, sollten Sie wissen, dass Sie es vollständig aus der Ferne über Ihr Smartphone oder Tablet verwalten können. Wählen Sie einfach eine der Anwendungen in dieser Liste aus und folgen Sie dem Installationsprozess.

MEye

Die erste App, die ich vorschlage, ist MEye, die kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden kann. MEye ist mit vielen DVRs/NVRs kompatibel und ermöglicht es Ihnen, die Videos der in Ihrem Haus installierten Kameras einfach und effizient anzuzeigen, aufzuzeichnen und zu speichern. So verwenden Sie es:

  1. Sobald Sie die App gestartet haben, wählen Sie daskleine Haus-Symbol in der oberen rechten Ecke, tippen Sie auf„Geräteliste“ und dann auf die Schaltfläche "+ “ in der unteren linken Ecke;
  2. Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus, um das Gerät zu registrieren: Geben Sie den Namen(Device Name), die IP-Adresse(IP/Domain), den Zugangs-Port(Port) und die Anmeldedaten für Ihr Videoüberwachungssystem in Benutzername und Passwort ein;
  3. Geben Sie im Bereich„Max Channel“ die maximale Anzahl der anzuzeigenden Kameras an und schließen Sie den Vorgang mit„OK“ ab. Wenn Sie weitere DVRs konfigurieren möchten, müssen Sie alle Schritte wiederholen;
  4. Wenn Sie alle Geräte hinzugefügt haben, tippen Sie auf„Zurück„, den Namen des Geräts, das angezeigt werden soll, und den Namen der Kamera;
  5. Rufen Sie den Anzeigebildschirm auf und starten Sie die Videoproduktion, indem Sie auf die Schaltfläche„Abspielen“ klicken. Um zwischen den Kameras zu wechseln, tippen Sie auf die Zahlen unter dem Videostream.

Wenn Sie dynamische Kameras installiert haben, können Sie deren Bewegungen direkt über die App steuern. Am unteren Rand des Bildschirms finden Sie Schaltflächen für die Aufnahme von Fotos und Videos.

Alfred Kamera

Eine weitere großartige App, mit der Sie Ihr Pflegepersonal oder Ihre Haushaltshilfe aus der Ferne kontrollieren können, ist Alfred Camera. Sie können es kostenlos von Google Play und dem App Store herunterladen, aber es verfügt über erweiterte Funktionen wie HD-Anzeige und Gesichtserkennung, auf die Sie zugreifen können, wenn Sie ein Abonnement für 29,99 €/Jahr abschließen. Nach der Installation auf Ihrem Gerät folgen Sie den nächsten Schritten:

  1. Starten Sie die App auf Ihrem Mobiltelefon und melden Sie sich per E-Mail, Google- oder Apple-Konto an;
  2. Nehmen Sie das Gerät, das Sie als Kamera verwenden möchten, und öffnen Sie das Menü„Betrachter“ oben auf dem Hauptbildschirm der App. Wählen Sie„Kamera„;
  3. Tippen Sie auf„OK“ und„Weiter„. Erteilen Sie der App alle erforderlichen Berechtigungen und aktivieren Sie die Funktion„Bewegungserkennung„;
  4. Starten Sie die App auf dem Gerät, das Sie als Kontrollkamera verwenden möchten, und tippen Sie auf„Kamera„. Tippen Sie auf„Live“ und Sie sind fertig.

Eseenet+

Wenn die von Ihnen installierten Kameras an ein DVR-System angeschlossen sind, empfehle ich die Verwendung von Essenet+, der von Esee entwickelten App zur Verwaltung der eigenen DVR-Systeme, aber auch derjenigen von Drittherstellern. Eseenet+ ist auf Google Play und im App Store erhältlich und kann sowohl auf Android- als auch auf iOS-Geräten genutzt werden:

  1. Sobald die App geöffnet ist, wählen Sie das + in der oberen rechten Ecke. Füllen Sie das Formular, das Sie erhalten, mit den erforderlichen Informationen aus:
    • Wenn Ihr DVR-System Cloud-Kennungen unterstützt, wählen Sie die Registerkarte Cloud-ID und geben Sie den Gerätenamen, die Geräte-ID, den Gerätebenutzer und das Passwort ein. Geben Sie die Anzahl der an das System angeschlossenen Kameras an und wählen Sie schließlich„Speichern„;
    • Wenn derZugriff auf Ihren DVR über eine IP-Adresse oder DNS erfolgt, wählen Sie die Registerkarte IP/Domain. Geben Sie den Gerätenamen, die IP/DNS-Adresse des Digitalrekorders in IP/Domain, den Zugriffsanschluss in Port, Device User und Passowrd ein. Wählen Sie erneut die Anzahl der angeschlossenen Kameras und klicken Sie auf„Speichern„.
  2. Tippen Sie auf das Element„Geräteliste“ unten links und den Namen des DVR-Geräts;
  3. Wechseln Sie zum Hauptbildschirm der App (indem Sie die Schaltfläche „Zurück“ wählen) und Sie können den Bildstrom (Wiedergabe) und die gespeicherten Aufnahmen (Dateiverwaltung) ansehen.